Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium, in dem sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, digitale Dateien, Videos usw.).

II. Urheberrecht

1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Fotografien gemäß den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von der Fotografin hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Werden Nutzungsrechte an den Werken übertragen, so geschieht dies – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – lediglich als einfaches Nutzungsrecht. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf einer besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin über.
5. Mit dem Erstellen von Fotografien von Personen erklärt sich die abgebildete Person damit einverstanden, dass die Fotografin Manuela Palm diese Fotografien für eigene Werbezwecke, insbesondere auf Flyern, Postern, Bildern, Leinwänden sowie online auf eigenen Internetseiten und Partnerseiten, verwenden darf. Personen unter 18 Jahren sind hiervon ausgenommen, es sei denn, eine schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten liegt vor. Ein Widerruf kann jederzeit schriftlich erfolgen.
6. Der Besteller einer Fotografie gemäß § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen wurden. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
7. Bei der Verwertung der Fotografien kann die Fotografin verlangen, als Urheberin genannt zu werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt die Fotografin zu Schadensersatz.
8. Die digitalen Dateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) trägt der Auftraggeber. Gegenüber Endverbrauchern werden Endpreise inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen.
2. Die Fotografin ist berechtigt, 50 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung als Vorkasse zu fordern.
3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung begleicht.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum der Fotografin.
5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung oder der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftliche Vorgaben vereinbart wurden. Änderungswünsche während oder nach der Produktion sind kostenpflichtig.

IV. Namensnennung

1. Veröffentlichungen sind mit Namensnennung (§ 13 UrhG) zu versehen, wenn nichts anderes vereinbart wurde (Foto: Fotografin Manuela Palm).
2. Bei fehlender Namensnennung oder falscher Namensnennung fällt ein Honorar gemäß den aktuellen MFM-Honorarrichtlinien an.

V. Haftung

1. Die Fotografin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Digitale Dateien werden sorgfältig verwahrt. Eine Aufbewahrung erfolgt für maximal drei Jahre, danach können sie gelöscht werden.

VI. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen die erforderlichen Rechte besitzt. Ersatzansprüche Dritter trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und nach der Aufnahme abzuholen.

VII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Fotografien bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

VIII. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Fotografien in Datenbanken oder auf Datenträgern ist nur nach besonderer Vereinbarung gestattet.

IX. Gutscheine

1. Gutscheine sind in der Regel drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Eine Kombination mehrerer Gutscheine ist ausgeschlossen.

X. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.

Visited 1 times, 1 visit(s) today